Import-Export in der Schweiz: 5 wichtige Punkte, die Sie beachten sollten
Seit dem 1. Januar 1973 und der Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft verfügen schweizerische und deutsche Unternehmen über einen rechtlichen Rahmen, der die Entwicklung erfolgreicher Handelsbeziehungen begünstigt.
Um den Erfolg Ihrer grenzüberschreitenden Import- und Exportgeschäfte zu gewährleisten, müssen 5 Punkte beachtet werden. Hier können Sie sie nachlesen!
#1 Die Schwankungen des EUR/CHF-Wechselkurses
Die Schwankungen des Wechselkurses zwischen dem Euro (EUR) und dem Schweizer Franken (CHF) führen zu einer großen Unsicherheit für grenzüberschreitende Importeure und Exporteure: das Risiko des Wechselkurses.
Aufgrund der Zeitverzögerung zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang sind Käufer und Verkäufer dem Risiko ausgesetzt, dass eine in Fremdwährung ausgestellte Rechnung ihren Wert in der Landeswährung verliert.
Diese Schwankungen des EUR/CHF-Wechselkurses sind keinesfalls nur eine Anekdote, sondern wirken sich direkt auf Ihre Handelsmargen und die Rentabilität Ihres Unternehmens aus.
Im Jahr 2015 hatte der plötzliche Anstieg des Schweizer Franken gegenüber der Einheitswährung um mehr als 20 % den Schweizer Exporteuren und europäischen Importeuren große Sorgen bereitet…
Um derartige Enttäuschungen zu vermeiden, können Sie eine Absicherungsstrategie nutzen, um Ihr Wechselkursrisiko durch den Kauf oder Verkauf von Finanzderivaten auszugleichen. Noch einfacher ist es, Ihren Wechselkurs im Voraus mithilfe unserer Unternehmenslösung zu blockieren.
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#2 Die Wechselkursgebühren Ihres Vermittlers
Bei der Umrechnung Ihrer Schweizer Franken in Euro (oder umgekehrt) wird Ihr Finanzvermittler über die Anwendung einer mehr oder weniger transparenten Wechselkursmarge bezahlt.
Es ist in Ihrem Interesse jedoch unerlässlich, die erhobenen Beträge im Detail zu verstehen, damit Sie sicher sein können, von einem wirklich wettbewerbsfähigen und effektiven Wechselkurs zu profitieren!
Nicht spezialisierte Bankvermittler neigen dazu, unattraktive Wechselkurse anzubieten, die mit einer komplexen Gebührenordnung und “versteckten” Kosten verbunden sind.
Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen, sondern verlangen Sie ein wettbewerbsfähiges und transparentes Angebot. Ein paar Zehntel Prozente, die Sie einsparen, sind nicht unerheblich, wenn es um Ihren Umsatz oder Ihre Einkaufsrechnungen geht.
> Berechnen Sie die möglichen Einsparungen mit unserem Online-Simulator.
Aber Vorsicht: Auch wenn es in Ihrem Interesse liegt, Ihre Wechselkursgebühren zu optimieren, sollten Sie auch die Glaubwürdigkeit, Qualität, Expertise und Reaktionsfähigkeit Ihres Vermittlers berücksichtigen!
#3 Versicherung gegen Exportrisiken
Um die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Handelsverträge zu gewährleisten, sollten Sie sich gegen die wichtigsten Risiken absichern, die Ihre Exportgeschäfte beeinträchtigen können, unabhängig davon, ob diese Risiken bei der Erfüllung des Vertrags oder bei der Rückzahlung der Forderung auftreten.
In der Schweiz können Sie Ihre Geschäfte mit der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) wirksam gegen politische Risiken und das Delkredererisiko (Handelsrisiko) schützen. Auf französischer Seite können Sie auf die Garantien der Banque publique d’investissement (BPI) zurückgreifen.
#4 Die Verwaltungsbürokratie
Güter, die in die Schweiz gelangen, müssen mit einer Importzollanmeldung angemeldet werden, der die erforderlichen Dokumente beiliegen müssen. Ursprungsnachweise, Rechnungen, Genehmigungen… Die genaue Liste der erforderlichen Unterlagen hängt von der Art der Güter ab.
Für Waren, die aus der Schweiz ausgeführt werden, muss eine Exportzollanmeldung eingereicht werden, die ebenfalls die erforderlichen Unterlagen für die ausgeführten Waren enthält.
Die Tarifnummern, die für diese Formalitäten erforderlich sind, finden Sie auf der TARES-Website.
Hinweis: Bei regelmäßigen Sendungen können Sie auch den Status eines Zugelassenen Versenders erhalten, um die Anmeldung zu vereinfachen, und das ZVE-Verfahren einleiten, um die Zollabfertigung der Waren zu vereinfachen.
#5 Zollgebühren und Mehrwertsteuer
Aus der Schweiz exportierte Waren sind auf der Schweizer Seite von der Mehrwertsteuer und den Zollgebühren befreit, während importierte Waren besteuert werden.
Die Zollgebühren, die auf importierte Waren erhoben werden, hängen von mehreren Faktoren ab (Art, Gewicht, Menge…). Die Mehrwertsteuer wird standardmäßig mit einem Satz von 7,7 % erhoben, wobei für bestimmte kulturelle oder medizinische Güter ein reduzierter Steuersatz von 2,5 % gilt.
Die Fragen zum Währungsumtausch und zu Verwaltungsangelegenheiten sind geklärt, Sie können sich jetzt voll und ganz auf das Wesentliche konzentrieren: die Entwicklung Ihres Unternehmens!